Die arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage
Zugesagt wird dafür eine Kapitalzahlung im Rentenalter.
Der Arbeitgeber...
- ...erbringt die Leistungen zur Pensionszusage selbst. In der Regel wird auch keine Zahlung an eine Versorgungseinrichtung geleistet. Das Geld bleibt so im Unternehmen und kann frei verwendet und angelegt werden.
- ... zahlt später selbst die Betriebsrente an die ehemaligen Arbeitnehmer aus.
- Einzahlungen durch den Arbeitnehmer (Gehaltsumwandlung) sind möglich.
Verzichten Sie als Arbeitnehmer auf eine Erhöhung Ihres Bruttogehaltes und profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und der zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.
- Die Vorteile für den Arbeitnehmer
- Die Vorteile für den Arbeitgeber
Kapitelübersicht:
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
- Die Versorgungslücken der Gesetzlichen Rente werden geschlossen. Ihr Lebensstandard bleibt auch im Alter erhalten.
- Auf jenen Teil Ihres Gehaltes, auf den Sie jetzt verzichten, zahlen Sie keine Steuern.
- Sonderzahlungen, beispielsweise Gratifikationen oder Tantiemen (das sind ergebnisabhängige vertraglich zugesagte Erfolgsbeteiligungen des Unternehmens), können in die Pensionszusage einfließen. Auch diese bleiben zunächst unversteuert.
- Die Versteuerung wird auf das Alter hinausgeschoben; dann in der Regel mit einem niedrigeren Steuersatz als Rentner (nachgelagerte Besteuerung).
- Sozialversicherungsersparnis - Bei Umwandlung des Einkommens, wird auf diesen Teil kein Sozialversicherungsbeitrag erhoben. Allerdings ist dieses Verfahren auf bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt.
- Die Pensionszusage ist selbstverständlich durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.
Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Vorteile dieser Pensionszusage...
Die Vorteile für den Arbeitgeber
- Das Unternehmen bildet Pensionsrückstellungen in der Bilanz und schmälert so seinen zu versteuernden Gewinn.
- Auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung verringern sich bei Verzicht auf einen Teil des Gehaltes unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen.
- Imagepflege für das Unternehmen und Verbleibanreiz der Beschäftigten mit dieser zusätzlichen Sozialleistung.
Lassen Sie sich individuell beraten!
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