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    <title>News von Ronald Nitsche - Versicherungsmakler</title>
    <description>Alles rund um Versicherungen und Geldanlagen</description>
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    <copyright>Copyright 2013 Inveda.net</copyright>
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      <title>Wie kann ich mit Fonds an Dividendenzahlungen teilhaben? - Mit Fonds an Dividendenzahlungen teilhaben</title>
      <ibs:teaser>Wie kann ich mit Fonds an Dividendenzahlungen teilhaben?</ibs:teaser>
      <ibs:title>Mit Fonds an Dividendenzahlungen teilhaben</ibs:title>
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      <pubDate>Mon, 15 Mar 2021 18:25:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sparbücher, Festgelder und Anleihen bringen kaum noch Zinsen oder weisen gar Minuszinsen auf. Dividendenzahlungen von Unternehmen rücken immer mehr in den Vordergrund, um Kapitaleinkommen zu erzielen. Die Aktien von Unternehmen im deutschen Leitindex DAX erwirtschafteten per 5. März eine annualisierte Dividendenrendite von 2,3 Prozent. Das ist ein Vielfaches dessen, was Zinsprodukte derzeit bieten. Wer attraktive Renditen sucht, sollte deshalb Aktien und Aktienfonds mit dividendenstarken Werten erwerben. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.<br/>
  <br/>
  Die Unternehmen lassen die Anleger über die Dividenden am Geschäftserfolg teilhaben. Trotz des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schadens erwartet die DekaBank für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 von den Unternehmen im Aktienindex DAX eine Ausschüttung von insgesamt 32 Milliarden Euro. Da der Tiefpunkt in der Unternehmensgewinnentwicklung in dieser Krise nach Ansicht der DekaBank-Analysten hinter uns liegt, rechnen sie mit dynamischen Zuwächsen der Unternehmensgewinne im laufenden Jahr.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Bedeutung der Dividende als Kapitaleinkommen bei einer Aktienanlage wird oft unterschätzt. Anleger erwarten üblicherweise bei einem Aktieninvestment Kursgewinne. Sie übersehen dagegen in der Regel die Erträge durch die Ausschüttungen von Unternehmen. Das ist ein Fehler. Denn diese Ausschüttungen machen einen erheblichen Anteil an der Gesamtrendite einer Aktie aus. Der Blick in den Rückspiegel zeigt, dass die Dividenden in den zurückliegenden 45 Jahren mit einem Anteil von durchschnittlich fast 40 Prozent zur Wertentwicklung europäischer Aktien beigetragen haben.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Aktienanleger müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie sich an Unternehmen beteiligen. Entwickeln sich die Geschäfte der Unternehmen schlecht, müssen oftmals die Dividenden gekürzt werden oder fallen sogar aus. Sparer sollten deshalb breit streuen und verschiedene Aktien mit hohen Dividenden aus mehreren Branchen berücksichtigen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wem das zu kompliziert ist, kann in Aktienfonds mit dividendenstarken Werten investieren. Dann erhält der Anleger ein breites Sortiment verschiedener Aktien. Gehen die Ausschüttungen einzelner Unternehmen zurück, können die Dividenden anderer Unternehmen den Rückgang ausgleichen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Welcher Anteil der Ersparnisse in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden kann, sollten die Sparer anhand ihrer Sparziele und ihrer Risikobereitschaft gemeinsam mit ihrem Anlageberater bestimmen.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI <a href="https://www.bvi.de/fondswissen/finanzbildung/" target="_blank" class="link-external-blank">hier</a>.
</p>
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  Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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  Sparbücher, Festgelder und Anleihen bringen kaum noch Zinsen oder weisen gar Minuszinsen auf. Dividendenzahlungen von Unternehmen rücken immer mehr in den Vordergrund, um Kapitaleinkommen zu erzielen. Die Aktien von Unternehmen im deutschen Leitindex DAX erwirtschafteten per 5. März eine annualisierte Dividendenrendite von 2,3 Prozent. Das ist ein Vielfaches dessen, was Zinsprodukte derzeit bieten. Wer attraktive Renditen sucht, sollte deshalb Aktien und Aktienfonds mit dividendenstarken Werten erwerben. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.<br/>
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  Die Unternehmen lassen die Anleger über die Dividenden am Geschäftserfolg teilhaben. Trotz des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schadens erwartet die DekaBank für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 von den Unternehmen im Aktienindex DAX eine Ausschüttung von insgesamt 32 Milliarden Euro. Da der Tiefpunkt in der Unternehmensgewinnentwicklung in dieser Krise nach Ansicht der DekaBank-Analysten hinter uns liegt, rechnen sie mit dynamischen Zuwächsen der Unternehmensgewinne im laufenden Jahr.
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  Die Bedeutung der Dividende als Kapitaleinkommen bei einer Aktienanlage wird oft unterschätzt. Anleger erwarten üblicherweise bei einem Aktieninvestment Kursgewinne. Sie übersehen dagegen in der Regel die Erträge durch die Ausschüttungen von Unternehmen. Das ist ein Fehler. Denn diese Ausschüttungen machen einen erheblichen Anteil an der Gesamtrendite einer Aktie aus. Der Blick in den Rückspiegel zeigt, dass die Dividenden in den zurückliegenden 45 Jahren mit einem Anteil von durchschnittlich fast 40 Prozent zur Wertentwicklung europäischer Aktien beigetragen haben.
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  Aktienanleger müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie sich an Unternehmen beteiligen. Entwickeln sich die Geschäfte der Unternehmen schlecht, müssen oftmals die Dividenden gekürzt werden oder fallen sogar aus. Sparer sollten deshalb breit streuen und verschiedene Aktien mit hohen Dividenden aus mehreren Branchen berücksichtigen.
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  Wem das zu kompliziert ist, kann in Aktienfonds mit dividendenstarken Werten investieren. Dann erhält der Anleger ein breites Sortiment verschiedener Aktien. Gehen die Ausschüttungen einzelner Unternehmen zurück, können die Dividenden anderer Unternehmen den Rückgang ausgleichen.
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  Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI <a href="https://www.bvi.de/fondswissen/finanzbildung/" target="_blank" class="link-external-blank">hier</a>.
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  Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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  Sparbücher, Festgelder und Anleihen bringen kaum noch Zinsen oder weisen gar Minuszinsen auf. Dividendenzahlungen von Unternehmen rücken immer mehr in den Vordergrund, um Kapitaleinkommen zu erzielen. Die Aktien von Unternehmen im deutschen Leitindex DAX erwirtschafteten per 5. März eine annualisierte Dividendenrendite von 2,3 Prozent. Das ist ein Vielfaches dessen, was Zinsprodukte derzeit bieten. Wer attraktive Renditen sucht, sollte deshalb Aktien und Aktienfonds mit dividendenstarken Werten erwerben. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.<br/>
  <br/>
  Die Unternehmen lassen die Anleger über die Dividenden am Geschäftserfolg teilhaben. Trotz des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schadens erwartet die DekaBank für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 von den Unternehmen im Aktienindex DAX eine Ausschüttung von insgesamt 32 Milliarden Euro. Da der Tiefpunkt in der Unternehmensgewinnentwicklung in dieser Krise nach Ansicht der DekaBank-Analysten hinter uns liegt, rechnen sie mit dynamischen Zuwächsen der Unternehmensgewinne im laufenden Jahr.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Bedeutung der Dividende als Kapitaleinkommen bei einer Aktienanlage wird oft unterschätzt. Anleger erwarten üblicherweise bei einem Aktieninvestment Kursgewinne. Sie übersehen dagegen in der Regel die Erträge durch die Ausschüttungen von Unternehmen. Das ist ein Fehler. Denn diese Ausschüttungen machen einen erheblichen Anteil an der Gesamtrendite einer Aktie aus. Der Blick in den Rückspiegel zeigt, dass die Dividenden in den zurückliegenden 45 Jahren mit einem Anteil von durchschnittlich fast 40 Prozent zur Wertentwicklung europäischer Aktien beigetragen haben.
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  Aktienanleger müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie sich an Unternehmen beteiligen. Entwickeln sich die Geschäfte der Unternehmen schlecht, müssen oftmals die Dividenden gekürzt werden oder fallen sogar aus. Sparer sollten deshalb breit streuen und verschiedene Aktien mit hohen Dividenden aus mehreren Branchen berücksichtigen.
</p>
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  Wem das zu kompliziert ist, kann in Aktienfonds mit dividendenstarken Werten investieren. Dann erhält der Anleger ein breites Sortiment verschiedener Aktien. Gehen die Ausschüttungen einzelner Unternehmen zurück, können die Dividenden anderer Unternehmen den Rückgang ausgleichen.
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  Welcher Anteil der Ersparnisse in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden kann, sollten die Sparer anhand ihrer Sparziele und ihrer Risikobereitschaft gemeinsam mit ihrem Anlageberater bestimmen.
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  Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI <a href="https://www.bvi.de/fondswissen/finanzbildung/" target="_blank" class="link-external-blank">hier</a>.
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  Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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      <title>Warum sollte man Ausdauer haben? - Geldanlage ist Ausdauersport</title>
      <ibs:teaser>Warum sollte man Ausdauer haben?</ibs:teaser>
      <ibs:title>Geldanlage ist Ausdauersport</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 08 Jun 2017 19:10:00 +0200</pubDate>
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          <p xmlns:fad="http://www.fad-server.org" style="margin: 1em 0cm;">
  „Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen.“ Diese Börsenweisheit suggeriert, dass Anleger den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf einer Aktie finden können. Da die Wirtschaft ein komplexes System ist und die Börsenkurse vielen Einflussfaktoren unterliegen, ist es für private Anleger aber schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den besten Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt zu treffen. Studien zufolge lassen sich Privatanleger meist von Stimmungen leiten und handeln eher prozyklisch; sie kaufen also teuer bei steigenden und verkaufen ungünstig bei fallenden Kursen. Wer so handelt, riskiert aber in guten Phasen nicht investiert zu sein. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.<br/>
  <br/>
  Aktuellen Analysen zufolge finden Kurssteigerungen an der Börse nur an wenigen Tagen eines Handelsjahres statt. Diese zu verpassen, bedeutet, Gewinne zu verschenken. Da niemand vorhersagen kann, wann diese Tage sind, ist es für Privatanleger sinnvoller, über alle Marktzyklen hinweg investiert zu sein. Beim Vermögensaufbau ist Ausdauer also wichtiger als der Zeitpunkt. Der Sparer ist gut beraten, sein Geld möglichst lange für sich arbeiten zu lassen.<br/>
  <br/>
  Wer das Risiko einer Direktanlage in Aktien scheut, kann in Fonds investieren, etwa über einen Fondssparplan. Das ist meist schon ab 25 Euro pro Monat möglich. Vorteil: Wer langfristig in Fonds anspart, investiert über Marktzyklen hinweg. Im Vergleich zu einem Direktinvestment streuen die Fondsmanager das Kapital außerdem über unterschiedliche Unternehmen, Branchen und Länder und mildern so das Risiko eines Einzelinvestments ab.<br/>
  <br/>
  Sparer, die sich für Aktienfonds interessieren, sind gut beraten, zusammen mit einem Anlageberater zunächst ihre persönliche Risikobereitschaft und die Anlagedauer herauszufinden, um dann den für ihn geeigneten Fonds zu wählen. Grundsätzlich sollten sie ihr Erspartes aber länger entbehren können, um Kursschwankungen und Marktzyklen problemlos aussitzen zu können.<br/>
  <br/>
  Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter <a title="Rund ums Geldanlegen" class="external-link-new-window" href="http://www.bvi.de/finanzwissen" target="_blank"><u>www.bvi.de/finanzwissen</u></a>.<br/>
  <br/>
  Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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          <p xmlns:fad="http://www.fad-server.org" style="margin: 1em 0cm;">
  „Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen.“ Diese Börsenweisheit suggeriert, dass Anleger den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf einer Aktie finden können. Da die Wirtschaft ein komplexes System ist und die Börsenkurse vielen Einflussfaktoren unterliegen, ist es für private Anleger aber schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den besten Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt zu treffen. Studien zufolge lassen sich Privatanleger meist von Stimmungen leiten und handeln eher prozyklisch; sie kaufen also teuer bei steigenden und verkaufen ungünstig bei fallenden Kursen. Wer so handelt, riskiert aber in guten Phasen nicht investiert zu sein. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.<br/>
  <br/>
  Aktuellen Analysen zufolge finden Kurssteigerungen an der Börse nur an wenigen Tagen eines Handelsjahres statt. Diese zu verpassen, bedeutet, Gewinne zu verschenken. Da niemand vorhersagen kann, wann diese Tage sind, ist es für Privatanleger sinnvoller, über alle Marktzyklen hinweg investiert zu sein. Beim Vermögensaufbau ist Ausdauer also wichtiger als der Zeitpunkt. Der Sparer ist gut beraten, sein Geld möglichst lange für sich arbeiten zu lassen.<br/>
  <br/>
  Wer das Risiko einer Direktanlage in Aktien scheut, kann in Fonds investieren, etwa über einen Fondssparplan. Das ist meist schon ab 25 Euro pro Monat möglich. Vorteil: Wer langfristig in Fonds anspart, investiert über Marktzyklen hinweg. Im Vergleich zu einem Direktinvestment streuen die Fondsmanager das Kapital außerdem über unterschiedliche Unternehmen, Branchen und Länder und mildern so das Risiko eines Einzelinvestments ab.<br/>
  <br/>
  Sparer, die sich für Aktienfonds interessieren, sind gut beraten, zusammen mit einem Anlageberater zunächst ihre persönliche Risikobereitschaft und die Anlagedauer herauszufinden, um dann den für ihn geeigneten Fonds zu wählen. Grundsätzlich sollten sie ihr Erspartes aber länger entbehren können, um Kursschwankungen und Marktzyklen problemlos aussitzen zu können.<br/>
  <br/>
  Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter <a title="Rund ums Geldanlegen" class="external-link-new-window" href="http://www.bvi.de/finanzwissen" target="_blank"><u>www.bvi.de/finanzwissen</u></a>.<br/>
  <br/>
  Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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        <![CDATA[„Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen.“ Diese Börsenweisheit suggeriert, dass Anleger den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf einer Aktie finden können. Da die Wirtschaft ein komplexes System ist und die Börsenkurse vielen Einflussfaktoren unterliegen, ist es für private Anleger aber schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den besten Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt zu treffen. Studien zufolge lassen sich Privatanleger meist von Stimmungen leiten und ... ]]>
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  „Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen.“ Diese Börsenweisheit suggeriert, dass Anleger den richtigen Zeitpunkt für den Kauf oder Verkauf einer Aktie finden können. Da die Wirtschaft ein komplexes System ist und die Börsenkurse vielen Einflussfaktoren unterliegen, ist es für private Anleger aber schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den besten Einstiegs- und Ausstiegszeitpunkt zu treffen. Studien zufolge lassen sich Privatanleger meist von Stimmungen leiten und handeln eher prozyklisch; sie kaufen also teuer bei steigenden und verkaufen ungünstig bei fallenden Kursen. Wer so handelt, riskiert aber in guten Phasen nicht investiert zu sein. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.<br/>
  <br/>
  Aktuellen Analysen zufolge finden Kurssteigerungen an der Börse nur an wenigen Tagen eines Handelsjahres statt. Diese zu verpassen, bedeutet, Gewinne zu verschenken. Da niemand vorhersagen kann, wann diese Tage sind, ist es für Privatanleger sinnvoller, über alle Marktzyklen hinweg investiert zu sein. Beim Vermögensaufbau ist Ausdauer also wichtiger als der Zeitpunkt. Der Sparer ist gut beraten, sein Geld möglichst lange für sich arbeiten zu lassen.<br/>
  <br/>
  Wer das Risiko einer Direktanlage in Aktien scheut, kann in Fonds investieren, etwa über einen Fondssparplan. Das ist meist schon ab 25 Euro pro Monat möglich. Vorteil: Wer langfristig in Fonds anspart, investiert über Marktzyklen hinweg. Im Vergleich zu einem Direktinvestment streuen die Fondsmanager das Kapital außerdem über unterschiedliche Unternehmen, Branchen und Länder und mildern so das Risiko eines Einzelinvestments ab.<br/>
  <br/>
  Sparer, die sich für Aktienfonds interessieren, sind gut beraten, zusammen mit einem Anlageberater zunächst ihre persönliche Risikobereitschaft und die Anlagedauer herauszufinden, um dann den für ihn geeigneten Fonds zu wählen. Grundsätzlich sollten sie ihr Erspartes aber länger entbehren können, um Kursschwankungen und Marktzyklen problemlos aussitzen zu können.<br/>
  <br/>
  Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter <a title="Rund ums Geldanlegen" class="external-link-new-window" href="http://www.bvi.de/finanzwissen" target="_blank"><u>www.bvi.de/finanzwissen</u></a>.<br/>
  <br/>
  Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.
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      <category domain="tag">Ratensparer</category>
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      <title>Vermögen können Eltern auch mit kleinen Beträgen aufbauen. - Fonds für die Ausbildung</title>
      <ibs:teaser>Vermögen können Eltern auch mit kleinen Beträgen aufbauen.</ibs:teaser>
      <ibs:title>Fonds für die Ausbildung</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 13 Apr 2017 17:50:00 +0200</pubDate>
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  Studien zufolge stehen Ausbildung und Wohlstand in enger Wechselwirkung. Nach Einschätzungen von Forschern sinkt mit höherem Ausbildungsgrad sogar das Risiko von Arbeitslosigkeit. Doch Bildung kostet neben Zeit und Einsatzbereitschaft auch Geld. So betragen die durchschnittlichen Kosten eines Studiums rund 30.000 Euro – eine solche Summe hat kaum jemand auf der hohen Kante. Doch dieses Vermögen können Eltern sukzessive auch mit kleinen Beträgen aufbauen, etwa über einen langfristigen Fondssparplan.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org" style="margin: 1em 0cm;">
  <span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;"><a title="Zur Meldung" class="fad_weblink" href="https://www.bvi.de/kapitalanlage/privatanleger/privatanleger/news/fonds-fuer-die-ausbildung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&amp;tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&amp;cHash=b4a205908d1cead199f51c3e6078b805" target="_blank" rel="nofollow"><u>Zur Meldung</u></a></span>
</p>
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  <span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">Quelle: BVI Info-Service</span>
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  Studien zufolge stehen Ausbildung und Wohlstand in enger Wechselwirkung. Nach Einschätzungen von Forschern sinkt mit höherem Ausbildungsgrad sogar das Risiko von Arbeitslosigkeit. Doch Bildung kostet neben Zeit und Einsatzbereitschaft auch Geld. So betragen die durchschnittlichen Kosten eines Studiums rund 30.000 Euro – eine solche Summe hat kaum jemand auf der hohen Kante. Doch dieses Vermögen können Eltern sukzessive auch mit kleinen Beträgen aufbauen, etwa über einen langfristigen Fondssparplan.
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  Studien zufolge stehen Ausbildung und Wohlstand in enger Wechselwirkung. Nach Einschätzungen von Forschern sinkt mit höherem Ausbildungsgrad sogar das Risiko von Arbeitslosigkeit. Doch Bildung kostet neben Zeit und Einsatzbereitschaft auch Geld. So betragen die durchschnittlichen Kosten eines Studiums rund 30.000 Euro – eine solche Summe hat kaum jemand auf der hohen Kante. Doch dieses Vermögen können Eltern sukzessive auch mit kleinen Beträgen aufbauen, etwa über einen langfristigen Fondssparplan.
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  <span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;"><a title="Zur Meldung" class="fad_weblink" href="https://www.bvi.de/kapitalanlage/privatanleger/privatanleger/news/fonds-fuer-die-ausbildung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&amp;tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&amp;cHash=b4a205908d1cead199f51c3e6078b805" target="_blank" rel="nofollow"><u>Zur Meldung</u></a></span>
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  <span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;; font-size: 12pt; mso-fareast-font-family: Calibri; mso-fareast-theme-font: minor-latin; mso-ansi-language: DE; mso-fareast-language: DE; mso-bidi-language: AR-SA;">Quelle: BVI Info-Service</span>
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      <category domain="topic">Finanzwissen für alle</category>
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      <category domain="tag">Fonds</category>
      <category domain="tag">BVI</category>
      <category domain="tag">Finanzwissen</category>
      <category domain="tag">Finanzen</category>
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      <category domain="tag">Sparen</category>
      <category domain="tag">Aktienfonds</category>
    </item>
    <item>
      <title>Starkregen, Sturm, Überschwemmung – Was ist wie versichert? - Starkregen</title>
      <ibs:teaser>Starkregen, Sturm, Überschwemmung – Was ist wie versichert?</ibs:teaser>
      <ibs:title>Starkregen</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 13 Apr 2017 17:30:00 +0200</pubDate>
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  Für den Aufenthalt im Freien gilt: Es gibt kein schlechtes Wetter, sondern nur schlechte Kleidung. Schnell rein in Regenjacke und Gummistiefel – und schon bleibt alles schön trocken. Aber wie sieht es mit dem Schutz für die eigenen vier Wände aus? Oder fürs Auto?
</p>
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</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Und welche Versicherungen kommen eigentlich bei Unwettern auf, wenn Schäden an Haus, Auto und Co. entstehen? Das können Sie hier nachlesen: <a href="http://bit.ly/GDV_Starkregen" target="_blank"><u>bit.ly/GDV_Starkregen</u></a>
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Übrigens: Ob Hausrat-, Gebäude- oder Kfz-Versicherung: Auch im Schadenfall steht wir Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
</p>]]>
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      <title>Elementare Gefahren - Unwetter</title>
      <ibs:teaser>Elementare Gefahren</ibs:teaser>
      <ibs:title>Unwetter</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 13 Apr 2017 17:20:00 +0200</pubDate>
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  Extreme Wetterereignisse häufen sich zunehmend. Trotzdem sind bisher nur rund 20 Prozent gegen Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsch oder Schneelast versichert.
</p>
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</p>
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  Sie sind Hauseigentümer und möchten sich gegen Elementarschäden absichern? Wir helfen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!
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  Extreme Wetterereignisse häufen sich zunehmend. Trotzdem sind bisher nur rund 20 Prozent gegen Überschwemmungen, Starkregen, Erdrutsch oder Schneelast versichert.
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  Sie sind Hauseigentümer und möchten sich gegen Elementarschäden absichern? Wir helfen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!
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      <title>Flugmodelle / Drohnen sind nicht automatisch mitversichert! - Trendhobby Drohnen</title>
      <ibs:teaser>Flugmodelle / Drohnen sind nicht automatisch mitversichert!</ibs:teaser>
      <ibs:title>Trendhobby Drohnen</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 03 Feb 2017 17:55:00 +0200</pubDate>
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  Ob Hobby-Drohne oder semiprofessioneller Quadrocopter: Unbemannte Flugobjekte sind der neueste Clou der Spielzeug- und Freizeitindustrie. Doch Vorsicht: Wer seine Drohne nicht auf einem Modellflugplatz, sondern im eigenen Garten fliegen lässt, riskiert, dass beim Flug Gegenstände oder Dächer beschädigt oder sogar Menschen verletzt werden – und das bei eventuell fehlendem Versicherungsschutz.
</p>
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</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Denn motorbetriebene Flugmodelle gehören nicht automatisch zum Umfang einer Privat-Haftpflichtversicherung. Hier gibt’s ein lesenswertes Interview zum Thema: <a href="http://bit.ly/gdv_drohnen" target="_blank"><u>bit.ly/gdv_drohnen</u></a>
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sie sind Hobby-Drohnenpilot? Dann empfehlen wir, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und eventuell anzupassen. So steht dem Freizeitspaß nichts mehr im Wege.
</p>]]>
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      <title>Schon mal eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt? - Schufa-Selbstauskunft</title>
      <ibs:teaser>Schon mal eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt?</ibs:teaser>
      <ibs:title>Schufa-Selbstauskunft</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 20 Jan 2017 17:00:00 +0200</pubDate>
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          <p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Schon mal eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt? Die Verbraucherzentralen erklären, wie man das dort und bei anderen Auskunfteien kostenlos tun kann – und wie mit falschen Angaben umzugehen ist. Außerdem gibt’s einen kostenlosen Musterbrief: <a href="http://www.bit.ly/vz_schufa" target="_blank"><u>bit.ly/vz_schufa</u></a>
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  Schon mal eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt? Die Verbraucherzentralen erklären, wie man das dort und bei anderen Auskunfteien kostenlos tun kann – und wie mit falschen Angaben umzugehen ist. Außerdem gibt’s einen kostenlosen Musterbrief: <a href="http://www.bit.ly/vz_schufa" target="_blank"><u>bit.ly/vz_schufa</u></a>
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      <category domain="tag">Verbraucherrecht</category>
      <category domain="tag">Tipps</category>
      <category domain="tag">Verbraucher</category>
      <category domain="tag">Service</category>
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    <item>
      <title>Alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum PSG II - Pflege-Infos als Broschüre</title>
      <ibs:teaser>Alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum PSG II</ibs:teaser>
      <ibs:title>Pflege-Infos als Broschüre</ibs:title>
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      <pubDate>Fri, 20 Jan 2017 16:40:00 +0200</pubDate>
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  Zwei Pflegestärkungsgesetze, fünf Pflegegrade, sechs Begutachtungskategorien: Wer versteht eigentlich noch diesen ganzen Pflege-Zahlensalat? Das Problem: Pflege geht wirklich jeden an – und der (Nachhol-) Bedarf ist gewaltig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II, hat die Politik zwar viele wichtige Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung umgesetzt. Verständlicher ist das Ganze aber eher nicht geworden.
</p>
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</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Doch zum Glück gibt’s hier Abhilfe: Alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum PSG II werden in dieser produktneutralen Broschüre anschaulich erklärt: <a href="http://bit.ly/broschuere_pflege" target="_blank"><u>http://bit.ly/broschuere_pflege</u></a>
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Das Thema ist Ihnen trotzdem noch zu kompliziert? Dann fragen Sie doch einfach uns! Wir beraten Sie gern!
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  Zwei Pflegestärkungsgesetze, fünf Pflegegrade, sechs Begutachtungskategorien: Wer versteht eigentlich noch diesen ganzen Pflege-Zahlensalat? Das Problem: Pflege geht wirklich jeden an – und der (Nachhol-) Bedarf ist gewaltig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II, hat die Politik zwar viele wichtige Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung umgesetzt. Verständlicher ist das Ganze aber eher nicht geworden.
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  Doch zum Glück gibt’s hier Abhilfe: Alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum PSG II werden in dieser produktneutralen Broschüre anschaulich erklärt: <a href="http://bit.ly/broschuere_pflege" target="_blank"><u>http://bit.ly/broschuere_pflege</u></a>
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  Zwei Pflegestärkungsgesetze, fünf Pflegegrade, sechs Begutachtungskategorien: Wer versteht eigentlich noch diesen ganzen Pflege-Zahlensalat? Das Problem: Pflege geht wirklich jeden an – und der (Nachhol-) Bedarf ist gewaltig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG II, hat die Politik zwar viele wichtige Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung umgesetzt. Verständlicher ist das Ganze aber eher nicht geworden.
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  Doch zum Glück gibt’s hier Abhilfe: Alle wichtigen Zahlen, Daten und Fakten zum PSG II werden in dieser produktneutralen Broschüre anschaulich erklärt: <a href="http://bit.ly/broschuere_pflege" target="_blank"><u>http://bit.ly/broschuere_pflege</u></a>
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      <category domain="topic">Pflege</category>
      <category domain="tag">Pflegestärkungsgesetz</category>
      <category domain="tag">Pflegeversicherung</category>
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      <category domain="tag">Broschüre</category>
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    </item>
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      <title>Was das Pflegestärkungsgesetz II an Änderungen bringt. - Pflegestärkungsgesetz 2</title>
      <ibs:teaser>Was das Pflegestärkungsgesetz II an Änderungen bringt.</ibs:teaser>
      <ibs:title>Pflegestärkungsgesetz 2</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 12 Jan 2017 19:02:00 +0200</pubDate>
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  Lust auf ein bisschen Zahlenjongliererei? Ab 2017 gibt es statt der bisher bekannten 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Zur Einstufung werden demnächst 6 Bereiche begutachtet. Rund 500.000 mehr Menschen werden zukünftig gesetzliche Pflegeleistungen erhalten. Jährlich fließen rund 5 Milliarden in Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
</p>
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</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Aber was bedeutet das alles für Sie? Kurz: Die Pflichtabsicherung wird zwar besser, reicht aber immer noch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Unser Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich ab!
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Was das Pflegestärkungsgesetz II an Änderungen bringt, können Sie hier im Pflegeportal des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: <a href="http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/" target="_blank"><u>http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/</u></a>
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sie haben noch mehr Fragen zum Thema Pflege? Sprechen Sie uns an!
</p>]]>
      </description>
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        <![CDATA[<img style="float:left;border:0px;" align="left" hspace="5" src="http://www.versicherung-nitsche.de/rmryr.juggler-1216853-kl.jpg"/><p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Lust auf ein bisschen Zahlenjongliererei? Ab 2017 gibt es statt der bisher bekannten 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Zur Einstufung werden demnächst 6 Bereiche begutachtet. Rund 500.000 mehr Menschen werden zukünftig gesetzliche Pflegeleistungen erhalten. Jährlich fließen rund 5 Milliarden in Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
</p>
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  Aber was bedeutet das alles für Sie? Kurz: Die Pflichtabsicherung wird zwar besser, reicht aber immer noch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Unser Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich ab!
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  Was das Pflegestärkungsgesetz II an Änderungen bringt, können Sie hier im Pflegeportal des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: <a href="http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/" target="_blank"><u>http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/</u></a>
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  Lust auf ein bisschen Zahlenjongliererei? Ab 2017 gibt es statt der bisher bekannten 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Zur Einstufung werden demnächst 6 Bereiche begutachtet. Rund 500.000 mehr Menschen werden zukünftig gesetzliche Pflegeleistungen erhalten. Jährlich fließen rund 5 Milliarden in Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
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  Aber was bedeutet das alles für Sie? Kurz: Die Pflichtabsicherung wird zwar besser, reicht aber immer noch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Unser Tipp: Sichern Sie sich zusätzlich ab!
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  Was das Pflegestärkungsgesetz II an Änderungen bringt, können Sie hier im Pflegeportal des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen: <a href="http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/" target="_blank"><u>http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/</u></a>
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      <title>Verbesserte Pflege ab 2017 - Pflegeversicherung ab 2017</title>
      <ibs:teaser>Verbesserte Pflege ab 2017</ibs:teaser>
      <ibs:title>Pflegeversicherung ab 2017</ibs:title>
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      <pubDate>Thu, 12 Jan 2017 18:49:00 +0200</pubDate>
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  Pflege und Kaffeepause? Das passte bisher nicht so richtig zusammen. Doch ab 2017 soll Schluss sein mit Hetze und Minutenpflege: Denn statt der bisher bekannten drei Pflegestufen gibt’s dann fünf Pflegegrade. Vorteil: Künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen, wenn der Unterstützungsbedarf des Einzelnen ermittelt wird.
</p>
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</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Was sich durch das PSG II sonst noch alles ändert, erklärt dieses Video des Bundesgesundheitsministeriums: <a href="http://bit.ly/BMG_PSG2" target="_blank"><u>bit.ly/BMG_PSG2</u></a>
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Und was bedeutet das alles ganz konkret für Sie und Ihren individuellen Schutz? Das klären wir am besten im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!
</p>]]>
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        <![CDATA[<img style="float:left;border:0px;" align="left" hspace="5" src="http://www.versicherung-nitsche.de/vhgti.hospital-kl.jpg"/><p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Pflege und Kaffeepause? Das passte bisher nicht so richtig zusammen. Doch ab 2017 soll Schluss sein mit Hetze und Minutenpflege: Denn statt der bisher bekannten drei Pflegestufen gibt’s dann fünf Pflegegrade. Vorteil: Künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen, wenn der Unterstützungsbedarf des Einzelnen ermittelt wird.
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  Was sich durch das PSG II sonst noch alles ändert, erklärt dieses Video des Bundesgesundheitsministeriums: <a href="http://bit.ly/BMG_PSG2" target="_blank"><u>bit.ly/BMG_PSG2</u></a>
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  Und was bedeutet das alles ganz konkret für Sie und Ihren individuellen Schutz? Das klären wir am besten im persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!
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  Pflege und Kaffeepause? Das passte bisher nicht so richtig zusammen. Doch ab 2017 soll Schluss sein mit Hetze und Minutenpflege: Denn statt der bisher bekannten drei Pflegestufen gibt’s dann fünf Pflegegrade. Vorteil: Künftig zählen nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige Einschränkungen, wenn der Unterstützungsbedarf des Einzelnen ermittelt wird.
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  Was sich durch das PSG II sonst noch alles ändert, erklärt dieses Video des Bundesgesundheitsministeriums: <a href="http://bit.ly/BMG_PSG2" target="_blank"><u>bit.ly/BMG_PSG2</u></a>
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      <title>Nicht jede Haftpflicht würde in diesem Fall zahlen! - Deliktsunfähigkeit: Leistung bei fehlender Haftung </title>
      <ibs:teaser>Nicht jede Haftpflicht würde in diesem Fall zahlen!</ibs:teaser>
      <ibs:title>Deliktsunfähigkeit: Leistung bei fehlender Haftung </ibs:title>
      <link>http://www.versicherung-nitsche.de/id/4840823/news.customer.reader.html</link>
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      <pubDate>Fri, 13 May 2016 17:31:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Vorschrift des § 827 BGB (=Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt: "Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich."
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach dieser Regelung gelten u.a. geistig behinderte Menschen als "deliktsunfähig" mit der Folge, dass sie für einen von ihnen verursachten Schaden nicht aufkommen müssen. Mangels eines dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzanspruches besteht in derartigen Fällen auch keine Eintrittspflicht für die PHV (= private Haftpflichtversicherung).
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Stößt also der geistig behinderte Herr Mustermann beim Geburtstagskaffee in der Nachbarschaft versehentlich eine Vase im Wert von 600 Euro vom Regal, so würde Familie Mustermann bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen vor einem Dilemma stehen: entweder sie zahlt die 600 Euro aus eigener Tasche oder das gute nachbarschaftliche Verhältnis geht auch noch zu Bruch.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <span class="fad-color-custom" style="color: rgb(78, 78, 78);" value="#4e4e4e"><u>Für solche Fälle bieten einige PHV Versicherungen aber trotzdem Versicherungsschutz</u></span> - wie z.B. die VHV mit ihrem Tarif PHV KLASSIK-GARANT.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sie leistet über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus. Das beste Beispiel: Deliktsunfähigkeit! Die VHV reguliert Schäden auch bei der hier fehlenden Haftung. Das gilt nicht nur bei Kindern, sondern bei allen mitversicherten Personen, die deliktsunfähig sind.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: <a href="https://www.vhv-partner.de/.web2pdf?cf2b9618-9972-4938-83be-26d49e7b92f6">https://www.vhv-partner.de/.web2pdf?cf2b9618-9972-4938-83be-26d49e7b92f6</a>.
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Vorschrift des § 827 BGB (=Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt: "Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich."
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach dieser Regelung gelten u.a. geistig behinderte Menschen als "deliktsunfähig" mit der Folge, dass sie für einen von ihnen verursachten Schaden nicht aufkommen müssen. Mangels eines dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzanspruches besteht in derartigen Fällen auch keine Eintrittspflicht für die PHV (= private Haftpflichtversicherung).
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Stößt also der geistig behinderte Herr Mustermann beim Geburtstagskaffee in der Nachbarschaft versehentlich eine Vase im Wert von 600 Euro vom Regal, so würde Familie Mustermann bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen vor einem Dilemma stehen: entweder sie zahlt die 600 Euro aus eigener Tasche oder das gute nachbarschaftliche Verhältnis geht auch noch zu Bruch.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <span class="fad-color-custom" style="color: rgb(78, 78, 78);" value="#4e4e4e"><u>Für solche Fälle bieten einige PHV Versicherungen aber trotzdem Versicherungsschutz</u></span> - wie z.B. die VHV mit ihrem Tarif PHV KLASSIK-GARANT.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sie leistet über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus. Das beste Beispiel: Deliktsunfähigkeit! Die VHV reguliert Schäden auch bei der hier fehlenden Haftung. Das gilt nicht nur bei Kindern, sondern bei allen mitversicherten Personen, die deliktsunfähig sind.
</p>
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  Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: <a href="https://www.vhv-partner.de/.web2pdf?cf2b9618-9972-4938-83be-26d49e7b92f6">https://www.vhv-partner.de/.web2pdf?cf2b9618-9972-4938-83be-26d49e7b92f6</a>.
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        <![CDATA[<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Die Vorschrift des § 827 BGB (=Bürgerliches Gesetzbuch) bestimmt: "Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich."
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Nach dieser Regelung gelten u.a. geistig behinderte Menschen als "deliktsunfähig" mit der Folge, dass sie für einen von ihnen verursachten Schaden nicht aufkommen müssen. Mangels eines dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzanspruches besteht in derartigen Fällen auch keine Eintrittspflicht für die PHV (= private Haftpflichtversicherung).
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Stößt also der geistig behinderte Herr Mustermann beim Geburtstagskaffee in der Nachbarschaft versehentlich eine Vase im Wert von 600 Euro vom Regal, so würde Familie Mustermann bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen vor einem Dilemma stehen: entweder sie zahlt die 600 Euro aus eigener Tasche oder das gute nachbarschaftliche Verhältnis geht auch noch zu Bruch.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  <span class="fad-color-custom" style="color: rgb(78, 78, 78);" value="#4e4e4e"><u>Für solche Fälle bieten einige PHV Versicherungen aber trotzdem Versicherungsschutz</u></span> - wie z.B. die VHV mit ihrem Tarif PHV KLASSIK-GARANT.
</p>
<p xmlns:fad="http://www.fad-server.org">
  Sie leistet über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus. Das beste Beispiel: Deliktsunfähigkeit! Die VHV reguliert Schäden auch bei der hier fehlenden Haftung. Das gilt nicht nur bei Kindern, sondern bei allen mitversicherten Personen, die deliktsunfähig sind.
</p>
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  Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier: <a href="https://www.vhv-partner.de/.web2pdf?cf2b9618-9972-4938-83be-26d49e7b92f6">https://www.vhv-partner.de/.web2pdf?cf2b9618-9972-4938-83be-26d49e7b92f6</a>.
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