Arbeitslosigkeit - Außerkraftsetzen des Vertrages
Arbeitslosigkeit - Außerkraftsetzen des Vertrages
Versicherungsverträge können auf Wunsch des Versicherungsnehmers aufgelöst werden, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich während der Vertragslaufzeit arbeitslos wird.
Die Außerkraftsetzung wird mit Ende der Arbeitslosigkeit aufgehoben und der Vertrag läuft normal weiter. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als 3 Jahre, wird der Vertrag ohne besondere Vereinbarungen aufgelöst.
siehe auch: Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung; Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkraftsetzen des Vertrages
Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung
Bausparvertrages
Versicherungsvertrages
Deckungszusage
Fernabsatzverträge
Restschuldversicherung
Versicherungsvertrag
vorvertragliche Anzeigepflicht
Zillmerung
Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
Abschlussprovision
Anrechnungszeiten
Antrag
Bagatellschaden
Beitragspause, BU
Courtage
Diplompsychologe
Folgeereignistheorie
Fortgeschrittene Lebererkrankung
Kündigung
Mindestansparung
Montageversicherung
Nachträgliche Beitragsanpassung
Obliegenheiten
Ratenausfall
Rückkaufswert
Rürup-Rente
Schadenfreiheitsrabatt
Storno
Versichert ab Alter
Versicherungsbedingungen
Versicherungsfall
vertragliche Obliegenheiten
vorläufige Deckung
Wartezeit
Wartezeit bei Bypass-Operation
Wartezeit bei Krebs
Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung (Risikoleben)
Zuteilungsmasse







